Altersvorsorge 2020: Die Antwort der PdAS!

Länger arbeiten, weniger Rente: Wir sagen Nein!

Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) unterstützt das Referendum gegen die Altersvorsorge 2020. Gleichzeitig lanciert die PdAS den Vorschlag, den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge schrittweise in die AHV zu integrieren, unter Wahrung des Besitzstandes aller Versicherten.

Mit der beschlossenen Rentenreform 2020 haben National- und Ständerat die schwer- wiegenden Mängel des «paquet Berset» von 2014 überhaupt nicht korrigiert:

  • Erhöhung des Frauen-Rentenalters, mit der jährlich 1.3 Milliarden Franken auf dem Rücken der Frauen «eingespart» werden;
  • Erhöhung der Mehrwertsteuer, welche als indirekte Steuer eine unsoziale Steuer ist;
  • Absenkung des Umwandlungssatzes der Pensionskassen von 6,8 auf 6,0 Prozent, was drastische Rentenkürzungen in der 2. Säule zur Folge hat.

Die Vermischung von AHV und 2. Säule führt zu Verwirrung und bereitet den Boden vor für neue Einschnitte in der AHV. Diese beginnen ja bereits damit, dass die schon Pensionierten und die NeurentnerInnen nicht mehr dieselbe AHV-Rente erhalten sollen – ein Verstoss gegen den Grundsatz der einheitlichen Renten! Flyer Altersvorsorge

Die AHV-Renten werden zwar zum ersten Mal seit 40 Jahren leicht angehoben, um 70 Fr. für die NeurentnerInnen (bzw. 3 Prozent für Neurentner-Ehepaare). Finanziert wird das durch eine Erhöhung der AHV-Beiträge um 0,3 Prozent. Der Zustupf bei den neuen AHV- Renten wird aber nicht das grosse Loch stopfen, welches durch den tieferen Umwandlungssatz der Pensionskassen entsteht. Am Schluss der Rechnung – darauf kommt es an! – werden die Renten der Altersvorsorge sinken. Und dies, obwohl die AHV als Reserve-Rad für die zunehmend in Schwierigkeiten geratenen Pensionskassen dienen soll!

Die insgesamt 900 Milliarden Franken, die als Kapitalien in den verschiedenen Pensionskassen angehäuft sind, sind fragil und zudem kostspielig in der Verwaltung. Anders das Umlageverfahren der AHV, bei dem die laufenden Beiträge die laufenden Renten finanzieren. Dieses System hat allen demografischen Veränderungen und ökonomischen Krisen getrotzt und hat sich bewährt!

In ihrer ganzen Geschichte hat die Partei der Arbeit die Grundsätze der sicheren, solidarischen und transparenten AHV-Renten verteidigt. Um die erwähnten Fehlentwicklungen abzuwehren und um Gerechtigkeit gegenüber den Frauen einzufordern, unterstützt die PdA das Referendum gegen die Altersvorsorge 2020. Gleichzeitig lanciert die Partei der Arbeit den Vorschlag, den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge schrittweise in die AHV zu integrieren, unter Wahrung des Besitzstandes aller Versicherten.

Die Pensionskassen bieten keine Sicherheit!

Mit ihrer nationalen Volksinitiative «Für eine wirkliche Volkspension» verlangte die Partei der Arbeit Schweiz im Jahr 1969 für die gesamte Bevölkerung eine einheitliche staatliche Altersvorsorge, in welche die damals bestehenden Vorsorge- und Pensionskassen eingebaut werden sollten.

Diese Initiative wurde heftig und mit riesigen finanziellen Mitteln bekämpft: von den privaten Versicherungsgesellschaften und Banken, den bürgerlichen Parteien und Verbänden, aber auch von der SP und den meisten Gewerkschaften. Das Versprechen des Bundesrates, mit dem

«Drei-Säulen-System» die berufliche Vor- sorge obligatorisch zu erklären, trug mit dazu bei, dass die PdA-Initiative in der Volksabstimmung abgelehnt wurde.

In den vergangenen Jahrzehnten ist aber immer deutlicher zu Tage getreten, dass die berufliche Vorsorge mit den Pensionskassen für breite Bevölkerungsschichten keine Sicherheit bietet:

  • Die in der 2. Säule angesparten Kapitalien sind abhängig von allen Schwankungen und Spekulationstendenzen der Finanzmärkte.
  • Darum sind die Renten der beruflichen Vorsorge nicht gesichert. Dies wurde dramatisch sichtbar bei der Finanzmarktkrise 2008. Dies zeigen aber auch die fortwährenden politischen Bestrebungen, den Umwandlungssatz – und damit die Höhe der zukünftigen Renten – zu senken!
  • Schlecht verdienende ArbeitnehmerInnen erhalten im Alter keine oder nur eine geringe Rente in der 2. Säule. Ersparnis- se in einer 3. Säule konnten sie ohnehin keine machen. Das gepriesene Drei- Säulen-System verschärft also die schon bestehenden sozialen Ungleichheiten!
  • Obwohl ihre Renten nicht gesichert sind, gelingt es vielen privaten Versicherungsgesellschaften, mit der beruflichen Vor- sorge grosse Profite zu machen!

Ein halbes Jahrhundert später: eine neue Volksinitiative der PdAS!

Es ist Zeit, den Kampf für ein zukunftfähiges System der Altersvorsorge wieder aufzunehmen! So hat die Partei der Arbeit Schweiz eine neue Volksinitiative aus- gearbeitet, die von der heutigen Realität ausgeht. Die PdAS schlägt interessierten Organisationen diese Volksinitiative zur gemeinsamen Lancierung vor:

  • Die berufliche Vorsorge (2. Säule, obligatorischer Teil) soll in die AHV (1. Säule) integriert werden. Die AHV ist ein stabiles System: die Renten werden von den laufenden Einzahlungen im Umlageverfahren finanziert.
  • Die zukünftigen AHV-Renten müssen stark erhöht werden. «Die Renten haben den Existenzbedarf angemessen zu decken» und sollen, unter Einbezug der beruflichen Vorsorge, «die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise erfüllen», steht schon heute in unserer Bundesverfassung. Damit das keine toten Buchstaben bleiben, definiert die Initiative der PdAS eine künftige (indexierte) Minimalrente von 4000 Franken.

Wie lässt sich der Übergang zum neuen System realisieren?

Das neue System der Altersvorsorge soll langsam aufgebaut werden, während gleichzeitig das alte System langsam ausläuft (die neue PdA-Initiative stützt sich hier teilweise auf Überlegungen von «Denknetz Schweiz»):

  • Nach Annahme der Initiative werden keine neuen Beiträge mehr an die Pensionskassen eingezahlt. Die gesamten Beiträge von Erwerbstätigen und Arbeitgebern fliessen nun an die neue AHV.
  • Die heutigen Pensionskassen verwalten aber das angesparte Kapital der Versicherten weiter und richten ihnen nach ihrer Pensionierung eine entsprechende Rente aus. So wird der Besitzstand aller Versicherten garantiert.
  • Die AHV-Renten berechnen sich einerseits nach der Anzahl Beitragsjahre in die alte AHV / andererseits nach der Anzahl Beitragsjahre in die neue AHV.
  • Sobald die Personen, die von Beginn ihres Erwerbslebens an Beiträge in die neue AHV entrichtet haben, pensioniert werden (das heisst nach einer Generation), ist der Übergang zum neuen System der Altersvorsorge vollendet.
  • Die AHV-Renten sollen aber schon innerhalb von 10 Jahren so angepasst werden, dass sämtliche Pensionierten einen Rentenbetrag (Pensionskasse eingerechnet) von mindestens 4 000 Franken erreichen – was der zukünftigen AHV-Minimalrente entspricht. Es darf nicht sein, dass in einem der reichsten Länder der Welt viele RentnerInnen knapp am Existenzminimum leben müssen!